AGB

Schäferhof Zell u.a.

Inh. Tino Knoof

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Versicherung von mitgebrachten Gegenständen obliegt dem Veranstalter. Für beschädigte oder abhandengekommene Gegenstände übernehmen wir grundsätzlich keine Haftung.
  1. Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Nach Ablauf des Optionstermines können der Schäferhof die reservierten Banketträume gegebenenfalls anderweitig vermieten.
  1. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik,…) besteht für uns die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.
  1. Bei grösseren Bankettveranstaltungen berechnen wir eine Reservierungsgebühr

von 250,-€ bei Hochzeiten 500,-€ die später voll auf den Rechnungsbetrag angerechnet wird. Mit Bezahlung dieser Gebühr wird Ihr Veranstaltungstermin fest gebucht. Die uns bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn vorliegende Personenzahl ist Berechnungsgrundlage.

  1. Stornierungen

-bei Absage bis 120 Tage vor Veranstaltungstermin Zahlung der Reservierungsgebühr sofern wir keine andere Vermietung vornehmen können

-bei Absage zwischen120 und 60 Tagen vor Veranstaltungstermin Zahlung von 30% des Speiseumsatzes

-bei Absage zwischen 60 und 30 Tagen vor Veranstaltungstermin Zahlung von 55% des Speiseumsatzes

-bei Absage zwischen 30 und 14 Tagen vor Veranstaltungstermin Zahlung von 85% des Speiseumsatzes

-bei Absage zwischen 14 und 0 Tagen vor Veranstaltungstermin Zahlung von 100% des Speiseumsatzes

  1. Ab 00.00 Uhr morgens stellen wir für jede angefangene Stunde einen Personalzuschlag von 50,00 € pro Angestellten in Rechnung.
  1. Für mutwillige Beschädigung, grober Verschmutzung (Konfetti berechnen wir eine Reinigungsgebühr von 50,00€) oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.
  2. Das Abbrennen von Wunderkerzen und sonstigen Feuerwerkskörpern ist aufgrund von Brandschutzbestimmungen nicht genehmigt.
  1. Das mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Bei Genehmigung unsererseits wird ein Gedeckpreis erhoben.
  1. Die GEMA-Genehmigung für Musikveranstaltungen muss vom Veranstalter organisiert und eingehalten werden.
  1. Für alle nicht in unserem Haus produzierten bzw. in Auftrag gegebenen Produkte lehnen wir jegliche Haftung ab.
  1. Eine Veranstaltung kann aus Krankheits- oder Pandemiegründen auf einen neuen Termin der bei uns im Haus verfügbar ist kostenlos verschoben wurden.
  1. „No Show“ nicht erscheinen bei Reservierung a´la Carte berechnen wir eine Pauschale von 25,-

Bankverbindung: Restaurant Schäferhof Tino Knoof

IBAN: DE69611500200102147847

BIC: ESSLDE66XXX

Mit den genannten Geschäftsbedingungen bin ich einverstanden

.

Unterschrift Für Ihre Veranstaltung am ……………..   Unterschrift Veranstalter……

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